Gutachten zur Zumutbarkeit der Erhaltung von Baudenkmalen

Projektgegenstand

Die Erhaltung und/oder Sanierung von Baudenkmalen wird von den Eigentümern in manchen Fällen aus bautechnischen oder wirtschaftlichen Gründen abgelehnt und der Abriss der Gebäude beantragt. Zur Klärung der Sachlage kann die Denkmalpflege in derartigen Fällen Gutachten beauftragen, in denen untersucht wird, ob die Gebäude aufgrund ihres baulichen Zustandes erhaltungsfähig sind und dem Eigentümer die Sanierung wirtschaftlich zumutbar ist.

Unsere Leistungen

  • Untersuchung den vorhandenen Bausubstanz und Bewertung der Sanierungsfähigkeit
  • Erarbeitung eines Nutzungsvorschlages
  • Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten
  • Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen

Projektdaten

Ca. 10 Gutachten für Gebäude in Prenzlau und Großbeeren

Auftraggeber

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Landkreis Teltow-Fläming