Landesbeauftragte
Projektgegenstand
In einem gesonderten Unternehmensbereich führen wir im Auftrag des Landes Brandenburg Kontrollen von ausgewählten kommunalen baufachlichen Antrags- und Verwendungsnachweisprüfungen der Städtebauförderung durch. Prüfungsgrundlage bilden die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Allgemeinen VV zu § 44 LHO (EZBau) sowie die Brandenburgische Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (BbgRZBau).
Zum Leistungsumfang gehört auch die Fortschreibung und Weiterentwicklung der vom Land Brandenburg einheitlich vorgegebenen Kostenkataloge. Grundlage dafür sind bauteilbezogene Erfassungen von realen Baupreisen und deren statistischer Auswertung. Die Kostenkataloge dienen als Grundlage für die Ermittlung der förderfähigen Baukosten in der Städtebauförderung.
Mit unserer Tätigkeit als Landesbeauftragte stehen wir in besonderer Verantwortung für einen zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Städtebauförderungsmitteleinsatz im Land Brandenburg.
Unsere Leistungen
- Fortschreibung der Kataloge förderfähiger Maßnahmen und Kosten als einheitliche Grundlage für baufachliche Prüfungen in der Städtebauförderung
- Fortschreibung von Kostenkennziffern als Grundlage für strukturelle Kontrollprüfungen auf Landesebene
- Nachprüfung von kommunalen Antragsprüfungen, Mehrkostenprüfungen und Schlussrechnungsprüfungen
- Beratung von Kommunen/Sanierungsträgern, insbesondere in Fragen der baufachlichen Prüfung
Projektdaten
Regelmäßige Fortschreibung von drei Katalogen für unterschiedliche Förderbereiche, ca. 120 Nachprüfungen von Baufachlichen Prüfungen und Verwendungsnachweisen/Jahr
Ort, Zeit
Land Brandenburg, 1991–2004, seit 2016 fortlaufend
Auftraggeber
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Thomas Hartfuß (Bereichsleitung Baufachliche Prüfung)
Tel: (03 31) 2 89 97-61
E-Mail: gf@bbsm-brandenburg.de